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Ab 2022 ist die Steuer-ID der Minijobber zu melden

Seit 1.1.2022 hat der Arbeitgeber für die von ihm beschäftigten Minijobber (ausgenommen sind im Haushalt Beschäftigte) die Steuer-ID (=Identifikationsnummer) an die Minijob-Zentrale zu melden. Dies wird über das elektronische Meldeverfahren, regelmäßig im Rahmen der Lohnabrechnung, durchgeführt.

Die elfstellige Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer, welche nur einmal vergeben wird und auch bei etwaigen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen (z.B. durch Heirat oder Umzug) ihre Gültigkeit behält.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an unter 0841/ 885 40 6-0.