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Ermäßigter Steuersatz für zusammengeballte Überstundenvergütung

Erhält ein Arbeitnehmer für seine in der Vergangenheit angesammelten Überstunden einen Geldausgleich, so ist diese Vergütung gemäß eines BFH-Urteils vom 02.12.2021 unter folgenden Voraussetzungen mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern:
Die Nachzahlung wird für eine Tätigkeit geleistet, die über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und über mehrere Veranlagungszeiträume lief.
Durch den reduzierten Steuersatz soll die höhere Versteuerung, die sich durch den progressiven Steuersatz bei einer Zusammenballung von Einkünften ergibt, gemindert werden.

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