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Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

In ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kindergartenbeiträge) steuerlich geltend machen. Pro Jahr und Kind sind 2/3 der Betreuungskosten von maximal 6.000 EUR, also bis zu 4.000 EUR, als Sonderausgaben ansetzbar. Erhalten Eltern von ihrem Arbeitgeber jedoch steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung ihres Kindes, mindern diese Zuschüsse den Sonderausgabenabzug.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an unter 0841 / 885 40 6-0.